Maklerprovision in Schleswig-Holstein: Wer zahlt und wie viel?

Die Maklerprovision ist ein wichtiger Aspekt beim Immobiliengeschäft. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die Regelungen zur Maklerprovision in Schleswig-Holstein geben, um Ihnen bei Ihrem Immobilienverkauf in Quickborn, Bönningstedt oder Hamburg Klarheit zu verschaffen.

Die wichtigsten Regelungen

In Schleswig-Holstein gilt wie in allen anderen Bundesländern seit Dezember 2020 einheitlich das Halbteilungsprinzip. Diese Regelung besagt, dass private Käufer und Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Kosten für die Provision grundsätzlich zu gleichen Teilen tragen. Ausgenommen sind Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück sowie gewerbliche Immobiliengeschäfte.

Im Bereich der Vermietung gilt weiterhin das sogenannte Bestellerprinzip, bei dem derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt. In den meisten Fällen ist dies der Verkäufer, da er den Makler mit der Vermarktung und dem Verkauf der Immobilie betraut. 

Wie hoch ist die Maklercourtage?

Die Höhe der Provision wird in der Regel in Prozent des Kaufpreises festgelegt und kann je nach Vereinbarung variieren. Die konkrete Höhe der Maklerprovision in Schleswig-Holstein ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird zwischen dem Makler und dem Auftraggeber individuell vereinbart. Dabei gibt es keine einheitlichen Provisionssätze. Es ist jedoch üblich, dass die Provision zwischen 3 % bis 7 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegt. Der genaue Prozentsatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Immobilie, dem Verhandlungsgeschick und dem aktuellen Marktumfeld der Region.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Käufer keine Maklerprovision bezahlen muss. Der Verkäufer kann freiwillig mehr als 50 % der Provision übernehmen. Der Käufer ist in jedem Fall nur zu einer Zahlung von bis zu 50 % der Provision verpflichtet. Damit eine solche Verteilung erfolgen kann, muss der Makler separate Verträge mit beiden Parteien in Textform abschließen, in denen die gleiche Provisionshöhe festgelegt ist.

In jedem Fall eine gute Investition: Christin Larisch Immobilien 

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich vor Abschluss eines Maklervertrags über die genauen Konditionen und Provisionsvereinbarungen informieren. Klären Sie alle Fragen im Voraus, damit Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Haben Sie weitere Fragen zur Maklerprovision oder möchten Sie eine Immobilie in Bönningstedt, Quickborn oder auch Hamburg kaufen oder verkaufen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser kompetentes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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